Vorsichtsmaßnahmen für den Bediener von Kunststoffgranulatoren in der Produktion

1. Jedes Mal vor dem Kunststoffgranulator Beim Starten muss sorgfältig geprüft werden, ob sich Fremdkörper im Fass und im Trichter befinden, und alle Rückstände und Öle rechtzeitig entfernt werden.

2. Es wurde festgestellt, dass die Produktionsanlage ungewöhnliche Geräusche oder einen instabilen Betrieb aufweist. Wenn Sie den Grund nicht kennen, sollten Sie rechtzeitig anhalten und das entsprechende Personal zur Lösung finden. Es ist nicht gestattet, das Gerät während des Betriebs zu reparieren und die Getriebeteile nicht mit der Hand zu berühren;

3. Bei der Demontage und Installation von Teilen, z. B. beim Formen von Formen, ist es nicht gestattet, die Teile direkt mit einem schweren Hammer zu schlagen und gegebenenfalls Hartholz zu polstern und dann zu klopfen;

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Vorsichtsmaßnahmen für den Bediener von Kunststoffgranulatoren in der Produktion

4. Befindet sich kein Produktionsmaterial im Zylinder, darf sich die Schnecke längere Zeit nicht drehen und die Leerlaufzeit beträgt nicht mehr als 3 Minuten;

5. Die Kunststoffgranulator hat einen Fehler in der Produktion. Wenn der Bediener den Fehler beseitigt, darf er nicht auf den Zylinder oder die Formfläche blicken, um zu verhindern, dass sich die Schmelze im Zylinder zersetzt und versprüht.

6. Bei der normalen Produktion von Kunststoffgranulatoren ändert sich der Zeigerschlag des Hauptmotorstrommessers häufig und es kommt zum Phänomen eines langfristigen Überlastbetriebs. Es ist notwendig, rechtzeitig anzuhalten, die Ursache des Fehlers herauszufinden und ihn zu beheben, bevor die Produktion fortgesetzt wird.

7. Berühren Sie bei der Überprüfung des Lagerteils und der Betriebstemperatur des Motorgehäuses vorsichtig das Erkennungsteil mit dem Handrücken.

8. Beim Reinigen des Restmaterials an Zylinder, Schnecke und Form muss dieses mit einem Bambus- oder Kupferschneider gereinigt werden. Es ist nicht erlaubt, mit einem Stahlmesser zu schaben oder den Schrott auf dem Feuer zu schrotten.

9. Bei der Herstellung von Kunststoffgranulatoren ist es dem Bediener nicht gestattet, seinen Arbeitsplatz zu verlassen, um andere Arbeiten auszuführen. Beim Verlassen des Postens muss er anhalten oder den Bediener eines anderen Geräts aufsuchen.